Schnelles Wachstum und steigende Produktivität haben in den letzten Jahrzehnten zu einem Zunehmen von Großstädten und Ballungsgebieten geführt.
Neben den Vorteilen des Lebens in einer solchen Gemeinschaft bringt dies aber leider auch eine Vielzahl von Problemen mit sich. Eines davon ist die nachhaltige Störung des natürlichen Wasserhaushalts hervorgerufen durch die Ableitung des auf Straßen, Dächern und Parkanlagen aufgefangenen Regenwassers in die örtliche Kanalisation.
Zum Glück hat in der Siedlungswasserwirtschaft seit den 80er Jahren ein Umdenken bezüglich des Umgangs mit dem von versiegelten Flächen abfließenden
Niederschlagswasser eingesetzt. Angesichts der spürbaren negativen ökologischen und ökonomischen Auswirkungen des konventionellen Prinzips der Ableitung in Kanalisationen, erkannte man die Not-Wendigkeit einer Siedlungsentwässerung unter weitgehender Erhaltung des natürlichen
Wasserkreislaufes.
Auch der Gesetzgeber hat dies erkannt (vgl. ATV 1999b). Des Weiteren ist zu Beginn 2007 die Wasserrahmenrichtlinie des Europäischen
Parlaments und Rates in Kraft getreten (Richtlinie 2000/60/EG vom 12.12.2006). In dieser werden Maßnahmen gefordert, welche
unter anderem zu einem guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers führen und diesen dauerhaft gewährleisten
sollen.
Im Zuge dessen wird auch in Deutschland eine gesetzliche Regelung dieser Maßnahmen zu erwarten sein, wie man sie in bestimmten
Regionen bereits heute vorfindet. So ist in vielen Neubaugebieten die Einrichtung einer dezentralen Versickerung bereits
heute gefordert.
Auch ökonomisch ist die dezentrale Versickerung sinnvoll. Macht es zunächst den Anschein. Als wäre es wesentlich einfacher
das Regenwasser in die bereits vorhandene Kanalisation zu leiten anstatt eine Versickerung zu installieren, so sieht der
Laie meist nicht die damit verbundenen Kosten.